Patientenverfügung - Gesetzentwurf liegt vor

Betreuungsrecht Pflege
14.03.20081467 Mal gelesen
Abgeordnete des Bundestages haben einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur gesetzlichen Verankerung der Patientenverfügung auf den Weg gebracht.

Der Entwurf (Bundestag Drucksache  16/8442) beinhaltet die folgenden Regelungen:

.    Das Rechtsinstitut Patientenverfügung wird im Betreuungsrecht verankert und die Schriftform als Wirksamkeitsvoraussetzung eingeführt.

.    Die Aufgaben eines Betreuers oder Bevollmächtigten beim Umgang mit einer Patientenverfügung und bei Feststellung des Patientenwillens werden geregelt und dabei klargestellt, dass der Wille des Betroffenen unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung zu beachten ist.

.    Festlegungen in einer Patientenverfügung, die auf eine verbotene Tötung auf Verlangen gerichtet sind, bleiben unwirksam.

.    Besonders schwerwiegende Entscheidungen eines Betreuers oder Bevollmächtigten über die Einwilligung, Nichteinwilligung oder den Widerruf der Einwilligung in ärztliche Maßnahmen bedürfen bei Zweifeln über den Patientenwillen der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts.

.    Der Schutz des Betroffenen wird durch verfahrensrechtliche Regelungen sichergestellt.

 Der Gesetzesentwurf soll dem Umstand Rechnung tragen, dass immer mehr Bürger für den Fall vorsorgen wollen, dass sie ihren Willen nicht mehr selbst ausdrücken können. Diesbezüglich ist die Patientenverfügung neben der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung das wichtigste Intrument.

Obwohl die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen bereits heute im Grundsatz anerkannt ist, gibt es in Einzelfragen noch Unklarheiten, die durch die gesetzliche Regelung beseitigt werden sollen.

 

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